29/10/2026
Heizung tauschen und Förderung sichern: Am 1. Februar 2027 sinkt die KfW-Förderung 458 zum ersten Mal.
Das ändert sich für Anträge ab diesem Tag:
✅ Förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit: von 28.000 € auf 27.250 €
✅ Klimageschwindigkeits-Bonus: von bis zu 16 % auf bis zu 12 %
✅ Die Grundförderung von bis zu 30 % bleibt
✅ Bereits zugesagte Förderungen werden nicht gekürzt
Bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus sind das je nach Einkommen etwa 500 bis 1.500 € weniger Zuschuss. Entscheidend ist der Antrag, nicht der Einbau. Und der Vertrag mit dem Handwerker darf erst unterschrieben werden, wenn er eine aufschiebende Bedingung zur Förderzusage enthält.
Im Artikel finden Sie die Stufen bis 2028, eine Beispielrechnung nach Einkommen und einen Zeitplan rückwärts vom 31. Januar 2027.
👉 Jetzt lesen: https://www.wagner-energieprofi.de/heizungstausch-vor-februar-2027/
Heizungsförderung KfW 458 sinkt am 1. Februar 2027. Was sich ändert und was Eigentümer in Meckenheim und der Pfalz jetzt zeitlich planen sollten.